1230. o. T. Die traditionelle Angabe über den Tod des Abtes Günther von Leubus, des Beichtvaters der heil. Hedwig (nach der Vita Hedw. Stenzel Ss. r. S. II. 18), in diesem Jahre, ist gegenüber der Urkunde vom 1. November 1235, vergl. unten No. 479, die Günther noch als Lebenden anführt, nicht aufrecht zu erhalten. Der zwischen ihn und Abt Heinrich (wahrscheinlich erst durch den Stiftskanzler Seb. Dittmann auf Grund einer in einem Copialbuche falsch datirteu Urkunde, vergl. Zeitschrift I. 273) eingeschobene Abt Johannes I. ist vermuthlich apokryph und Günther's Tod wahrscheinlich in's Jahr 1239 zu setzen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |